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§ 1 |
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Name |
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Die Jugend der Mitgliedsvereine des „Bezirks 01 Rechter Niederrhein“ des Rheinischen Schützenbundes e.V. 1872 ist die Sportjugend des Bezirks.
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Sie ist die Jugendorganisation des Bezirks.
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Vertreten wird die Sportjugend nach innen und außen durch den Bezirksjugendleiter, der dem Bezirksvorstand angehört. |
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§ 2 |
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Mitgliedschaft |
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Der Sportjugend des Bezirks 01 Rechter Niederrhein gehören an:
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Alle weiblichen und männlichen Jugendliche aus den Vereinen des Rheinischen Schützenbundes im Bezirk 01 Rechter Niederrhein bis einschließlich des Sportjahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich.
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In der Bezirkssportjugend sind männliche und weibliche Personen gleichberechtigt. Aus Gründen der Lesbarkeit wird in der Jugendordnung die weibliche Sprachform nicht durchgehend aufgeführt. Alle Funktionen mit Ausnahme des Bereiches Jugendsprecher/Jugendsprecherin gelten für weibliche und männliche Personen. |
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§ 3 |
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Grundsätze |
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Die Sportjugend des Bezirks führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des RSB selbstständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
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Sie bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Lebensordnung und tritt für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.
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Sie ist parteipolitisch neutral, beachtet die Menschenrechte und übt religiöse wie weltanschauliche Toleranz. |
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§ 4 |
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Aufgaben |
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Aufgaben der Sportjugend sind insbesondere: |
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4.1 |
Förderung des Schießsports als Teil der Jugendarbeit sowohl im Leistungs- als auch im Breiten- und Freizeitsport. Besondere Beachtung gilt dem Fair-Play Gedanken. |
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4.2 |
Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation Jugendlicher in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit in gesellschaftliche Zusammenhänge. |
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4.3 |
Anregung und Förderung von Mitgestaltung, Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugendlichen in ihren Angelegenheiten. |
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4.4 |
Förderung von Kommunikation, partnerschaftlichem Verhalten und Geselligkeit. |
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4.5 |
Zusammenarbeit mit allen Gremien des Bezirks sowie der Sportjugend des RSB. |
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4.6 |
Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen. |
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§ 5 |
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Organe |
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Organe der Bezirksjugend sind: |
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- Der Jugendvorstand |
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- Das Jugendforum |
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- Die Jugenddelegiertenversammlung |
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§ 6 |
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Bezirksjugendvorstand |
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6.1 |
Zusammensetzung |
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6.1.1 |
Bezirksjugendleiter |
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6.1.2 |
1. stellvertretender Bezirksjugendleiter |
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6.1.3 |
2. stellvertretender Bezirksjugendleiter |
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6.1.4 |
Bezirksjugendsprecher und Bezirksjugendsprecherin |
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6.1.5 |
Stellvertretender/de Bezirksjugendsprecher und -sprecherin |
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6.1.6 |
Fachreferent: Bezirksmeisterschaft, Bezirkspokal für Kreisauswahlen |
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6.1.7 |
Fachreferent: Bezirksjugendlehrgänge |
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6.1.8 |
Schriftführer |
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Die Sitzungen des Jugendvorstandes finden nach Bedarf statt und werden vom Bezirksjugendleiter einberufen. Den Vorsitz führt der Bezirksjugendleiter oder eine von ihm benannte Person. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen, welches der Bestätigung bedarf.
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Dem Jugendvorstand obliegt die Führung und Verantwortung sowie die Vertretung der Sportjugend des Bezirks nach innen und außen.
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Der Jugendvorstand ist berechtigt, zu seiner Arbeitserleichterung zusätzliche Gremien zu bilden. |
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6.2 |
Aufgaben |
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6.2.1 |
Umsetzung der Beschlüsse der Jugenddelegiertenversammlung. |
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6.2.2 |
Beschlussfassung über die Aufgaben, die sich aus der Bezirksjugendordnung ergeben sowie deren Bewältigung. |
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§ 7 |
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Bezirksjugendforum |
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7.1 |
Zusammensetzung |
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7.1.1 |
Bezirksjugendsprecher |
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7.1.2 |
Stellvertretender Bezirksjugendsprecher |
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7.1.3 |
Bezirksjugendsprecherin |
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7.1.4 |
Stellvertretende Bezirksjugendsprecherin |
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7.1.5 |
Pro Kreis ein Kreisjugendsprecher oder -sprecherin |
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7.1.6 |
Bezirksjugendleiter oder Stellvertreter - beratend -. Er betreut verantwortlich das Jugendforum |
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7.2 |
Aufgaben |
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7.2.1 |
Entwicklung und Umsetzung von Ideen für zeitgemäße und fortschrittliche Jugendsprecherbelange im Bezirk. |
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7.2.2 |
Delegierung des Bezirksjugendsprechers oder seines Stellvertreters in das Jugendforum des RSB. |
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§ 8 |
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Bezirksjugenddelegierten-Versammlung |
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8.1 |
Durchführung |
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Die Bezirksjugenddelegierten-Versammlungen sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ der Sportjugend des Bezirks.
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Die ordentlichen Bezirksjugenddelegierten-Versammlungen finden jährlich statt. Der Bezirksjugendleiter lädt hierzu mindestens drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Bekanntgabe von Tagesordnung und eventueller Anträge ein.
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Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder der Bezirksjugenddelegierten-Versammlung muss eine außerordentliche Versammlung unter Bekanntgabe des Grundes innerhalb von sechs Wochen mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen stattfinden. Die Mitglieder der Bezirksjugenddelegierten-Versammlung haben je eine Stimme. Stimmenübertragung und Stimmenbündelung sind ausgeschlosssen. Beratende Mitglieder und Gäste haben kein Stimmrecht. |
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Die Versammlungsleitung übt der Bezirksjugendleiter oder eine von ihm benannte Person aus. |
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8.2 |
Zusammensetzung und stimmberechtigt |
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8.2.1 |
Bezirksjugendvorstand |
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8.2.2 |
Bezirksjugendforum |
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8.2.3 |
Pro Kreis ein Jugendleiter oder eine von ihm benannte Person |
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8.2.4 |
Pro Verein ein Vereinsjugendleiter und ein Jugendsprecher |
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8.2 |
Aufgaben |
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8.2.1 |
Die Jugenddelegiertenversammlung erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Satzung und Ordnung des RSB |
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8.2.2 |
Festlegung der Richtlinien in der Jugendarbeit des Bezirks und der Tätigkeit des Jugendvorstandes |
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8.2.3 |
Entgegennahme der Jahresberichte |
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- des Bezirksjugendleiters |
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- des Bezirksjugendsprechers |
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- Protokoll der letzten Jugenddelegiertenversammlung |
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- gegebenenfalls weitere Berichte der Fachgremien |
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8.3.4 |
Entlastung des Jugendvorstandes |
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8.3.5 |
Wahl der im Jugendvorstand stimmberechtigten Mitglieder |
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Wählbar ist jedes volljährige, in der Jugendarbeit tätige Vereinsmitglied des Bezirks mit Ausnahme der Jugendsprecher/-innen, die in dieser Funktion ausschließlich von den Jugendlichen gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Jugenddelegiertenversammlung.
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Anlässlich der letzten Jugenddelegiertenversammlung vor einer ordentlichen Wahlversammlung der Bezirksdelegiertenversammlung werden gewählt: |
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Für einen Zeitraum von vier Jahren: |
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- der Bezirksjugendleiter |
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- der Bezirksjugendleiter hat nach der Bestätigung durch die Bezirksdelegiertenversammlung Sitz |
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Für einen Zeitraum von zwei Jahren: |
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- der Stellvertretende Bezirksjugendleiter |
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- der Stellvertretende Bezirksjugendleiter hat nach der Bestätigung durch die |
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- Bezirksjugendsprecher |
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- Stellvertretender Bezirksjugendsprecher |
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- Bezirksjugendsprecherin |
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- Stellvertretende Bezirksjugendsprecherin |
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Scheidet der Bezirksjugendleiter innerhalb der Wahlperiode aus, übernimmt sein Stellvertreter kommissarisch das Amt bis zur Neuwahl, die bei der nächsten Jugenddelegiertenversammlung für den Rest der Wahlperiode zu erfolgen hat.
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Scheidet ein anderes, von der Jugenddelegiertenversammlung gewähltes Jugendvorstandsmitglied aus, erfolgt bei der nächsten Jugenddelegiertenversammlung eine Nachwahl für den Rest der Amtsperiode. |
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8.3.6 |
Beschlussfassung über vorliegende Anträge |
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8.3.7 |
Über die Jugenddelegiertenversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches der Bestätigung bedarf. |
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§ 9 |
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Abstimmung und Wahlen |
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Das Abstimmungs- und Wahlverfahren regelt mit Ausnahme des § 10 die Geschäftsordnung des RSB. |
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§ 10 |
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Bezirksjugendordnungsänderung |
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Änderungen der Bezirksjugendordnung können nur von der ordentlichen Jugenddelegiertenversammlung oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugenddelegiertenversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen und der Zustimmung des Gesamtvorstand des Bezirk 01 Rechter Niederrhein. |
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Genehmigt durch den Jugendausschuss des Bezirks 01 am 23.01.2000 in Voerde |
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Genehmigt durch den Vorstand des Bezirks 01 am 28.03.2000 in Wesel. |
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Verabschiedet am 15.09.2000 in Hamminkeln-Brünen |
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Änderung durch den Jugendausschuss des Bezirks 01 am 12.04.2003 in OB-Lirich |
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Sie sind hier:
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Jugend des Bezirks 01 – Rechter Niederrhein –
im Rheinischen Schützenbundes 1872 e.V. |
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