Ordnung

zur Durchführung des

Bezirksprinzenschießen

im Bezirk 01 – Rechter Niederrhein –

 

 

Zur Ermittlung des Bezirksprinzen/-prinzessin gibt sich die Bezirksjugend im Bezirk 01 – Rechter Niederrhein – nach-folgende Ordnung:

Teilnahmeberechtigung:

1

Teilnahmeberechtigt sind alle weiblichen und männlichen Mitglieder der Wettkampfklassen Schüler, Jugend und Junioren, die Unfall- und Haftpflichtversichert sind.

2

Startberechtigt sind alle Vereinsjugendprinzen/-prinzessinnen aus dem Bezirk 01 – Rechter Niederrhein – und alle Vereine, die im Gebiet des Bezirks 01 ihr Brauchtum pflegen.

Durchführungsbestimmung

3.1

Startberechtigt für das Bezirksprinzenschießen sind die Vereinsprinzen/-prinzessinnen oder die in besonde-ren Wettbewerben in den startberechtigten Vereinen ermittelten Sieger.

3.2

Das Bezirksprinzenschießen wird mit dem Luftgewehr aufgelegt durchgeführt.

3.3

In der Schießzeit von 30 Minuten werden 20 Schuss - ohne Probeschüsse - auf Gewehrscheiben nach der Regel 0.4.3.01 SpO des Deutschen Schützenbundes abgegeben - ein Schuss pro Scheibe.

3.4

Die Wertung erfolgt mittels Teilerwertung. Bezirksprinz/-prinzessin wird der Teilnehmer mit dem geringsten Teiler. Bei Teilergleichheit entscheidet der nächst niedrigste Teiler.

4

Das Bezirksprinzenschießen findet parallel zum Bezirkskönigschießen auf Teiler bis auf weiteres jedes Jahr am 3. Oktober statt.

Die Einladung zu diesem Schießen erfolgt durch die Bezirkssportleitung.

Dem jeweiligen Bezirkprinz/-prinzessin wird eine Prinzenkette als Leihgabe für ein Jahr überreicht.

5

In allen hier nicht festgelegten Punkten ist sinngemäß nach der Sportordnung des Deutschen Schützen-bundes zu verfahren.

Brünen im November 2001

 

 

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Sie sind hier:

Jugend

Jugend des Bezirks 01

– Rechter Niederrhein –

 

im

Rheinischen Schützenbundes 1872 e.V.

Bezirk01
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