|
zur Durchführung des |
|
|
Bezirksprinzenschießen |
|
|
im Bezirk 01 – Rechter Niederrhein – |
|
|
|
|
|
Zur Ermittlung des Bezirksprinzen/-prinzessin gibt sich die Bezirksjugend im Bezirk 01 – Rechter Niederrhein – nach-folgende Ordnung: |
|
|
Teilnahmeberechtigung: |
|
|
1 |
Teilnahmeberechtigt sind alle weiblichen und männlichen Mitglieder der Wettkampfklassen Schüler, Jugend und Junioren, die Unfall- und Haftpflichtversichert sind. |
|
2 |
Startberechtigt sind alle Vereinsjugendprinzen/-prinzessinnen aus dem Bezirk 01 – Rechter Niederrhein – und alle Vereine, die im Gebiet des Bezirks 01 ihr Brauchtum pflegen. |
|
Durchführungsbestimmung |
|
|
3.1 |
Startberechtigt für das Bezirksprinzenschießen sind die Vereinsprinzen/-prinzessinnen oder die in besonde-ren Wettbewerben in den startberechtigten Vereinen ermittelten Sieger. |
|
3.2 |
Das Bezirksprinzenschießen wird mit dem Luftgewehr aufgelegt durchgeführt. |
|
3.3 |
In der Schießzeit von 30 Minuten werden 20 Schuss - ohne Probeschüsse - auf Gewehrscheiben nach der Regel 0.4.3.01 SpO des Deutschen Schützenbundes abgegeben - ein Schuss pro Scheibe. |
|
3.4 |
Die Wertung erfolgt mittels Teilerwertung. Bezirksprinz/-prinzessin wird der Teilnehmer mit dem geringsten Teiler. Bei Teilergleichheit entscheidet der nächst niedrigste Teiler. |
|
4 |
Das Bezirksprinzenschießen findet parallel zum Bezirkskönigschießen auf Teiler bis auf weiteres jedes Jahr am 3. Oktober statt. Die Einladung zu diesem Schießen erfolgt durch die Bezirkssportleitung. Dem jeweiligen Bezirkprinz/-prinzessin wird eine Prinzenkette als Leihgabe für ein Jahr überreicht. |
|
5 |
In allen hier nicht festgelegten Punkten ist sinngemäß nach der Sportordnung des Deutschen Schützen-bundes zu verfahren. |
|
Brünen im November 2001 |
|
|
|
|
Download
Sie sind hier:
|
Jugend des Bezirks 01 – Rechter Niederrhein –
im Rheinischen Schützenbundes 1872 e.V. |
|